In folgenden Rechtsgebieten sind wir vorwiegend – jedoch nicht ausschließlich – für Sie tätig:
Sozial- und Sozialversicherungs- recht
Ihre Sicherheit im sozialen Netz
Ehe- und Familienrecht
Ihre rechtliche Sicherheit im familiären Umfeld
Allgemeines Zivilrecht
Ihr verlässlicher Partner in allen Lebenslagen
Betreuungsrecht
Ihre Unterstützung bei Entscheidungsfindungen
Sozial- und Sozialversicherungsrecht
Das Sozialrecht ist wegen seiner erheblichen Ausmaße und Bedeutung für den Bürger ein besonderes Rechtsgebiet des öffentlichen Rechts. Typische Gegenstände für die Klärung von Rechtsbeziehungen zwischen Bürger und Staat aus dem Sozialrecht sind sozialrechtliche Angelegenheiten der Sozialversicherung, Arbeitsförderung oder Sozialhilfe. Ein Fachanwalt für Sozialrecht in Hamburg kann Ihnen helfen, in schwierigen Zeiten die richtigen Entscheidungen zu treffen und Ihre Rechte durchzusetzen.
Ehe- und Familienrecht
Das Familienrecht regelt die rechtlichen Beziehungen der Familienmitglieder zueinander und untereinander. Eine besondere Bedeutung kommt hierbei der Ehe zu. Ob Ehevertrag, Eheschließung, Güterrecht oder Ehescheidung – ein Anwalt für Familienrecht in Hamburg kann Ihnen helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen und Ihre Rechte zu schützen.
Allgemeines Zivilrecht
Das allgemeine Zivilrecht umfasst alle Regelungen, die die Rechtsverhältnisse der Bürger untereinander betreffen, sowie die Feststellung, Durchsetzung und Sicherung privater Rechte. Es begleitet einen ein Leben lang und ist entscheidend für alle Rechtsbeziehungen von Personen des Privatrechts untereinander. Ein Fachanwalt für Sozialrecht in Hamburg kann Ihnen helfen, in schwierigen Zeiten die richtigen Entscheidungen zu treffen und Ihre Rechte durchzusetzen.
Betreuungsrecht
Das Betreuungsrecht soll die Entscheidungsfindungen von Menschen unterstützen, die nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbstständig zu regeln. Ein Anwalt für Betreuungsrecht in Hamburg hilft Ihnen dabei, die rechtlichen Regelungen zu verstehen und die bestmögliche Unterstützung zu gewährleisten. Dabei wird stets darauf geachtet, der betreuten Person so viel Selbstbestimmungsrecht wie möglich zu belassen.